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Bankhaus Wölbern & Co. (AG und Co. KG)
BLZ: 20030900
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Bankhaus Wölbern und Co.

InstitutsVergV

Instituts-Vergütungsverordnung

Pflichthinweis gem. Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) 

Alle Institute im Sinne des § 1, Abs. 1b, und § 53 Abs. 1 KWG, sind durch die Institutsvergütungsverordnung verpflichtet, zumindest auf der eigenen Internetseite Ausführungen zu ihren Vergütungssystemen zu veröffentlichen.
Aufgrund der Größe des Instituts gehört Bankhaus Wölbern & Co. nicht zu den bedeutenden Instituten gem. § 1 Abs. 2 InstitutsVergV.
Dementsprechend ist eine separate Risikoanalyse entbehrlich. Die §§ 5,6 und 8 der InstitutsVergV kommen daher nicht zur Anwendung.


Vergütungssystematik

Die Vergütungssystematik des Bankhaus Wölbern & Co. beschränkt sich auf die Gewährung von fixen (Grundvergütung) und variablen Vergütungskomponenten (Boni oder Sonderzahlungen). Die aktuelle betriebliche Altersversorgung ist so ausgestaltet, dass sie keine Elemente der ermessensabhängigen Altersversorgung kennt. Eine Abhängigkeit der Mitarbeiter von variabler Vergütung ist ausgeschlossen und Anreize für das Eingehen unverhältnismäßiger hoher Risiken sind nicht gegeben.


Vergütung im abgelaufenen Geschäftsjahr

Für alle Mitarbeiter des Bankhaus Wölbern & Co. beläuft sich der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr 2010 gezahlten Vergütungen auf € 7,1 Mio., wobei der fixe Anteil € 5,9 Mio. ausmacht.